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Podiumsdiskussion über Sterbehilfe
Selbstbestimmungsrecht bis zur letzten Lebensminute,
Patientenverfügung, passive oder aktive Sterbehilfe: Kontrovers,
aber sehr sachlich diskutierten die Vertreter auf dem Podium in
Weinsberg über diese komplexen Themen.
Aufmerksam verfolgen über 180 Zuhörer im
Erhard-Schnepf-Haus die Veranstaltung von Hospizdienst Weinsberger
Tal und Weinsberger Kirchen. Lutz Wagner, Leiter des SWR-Studios
Heilbronn-Franken, führt die Teilnehmer durch ein "schwieriges Feld"
von rechtlichen Möglichkeiten und moralischen Aspekten entlang der
Grenze zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe.
Elke Ehrenfeld, Präsidiumsmitglied der Deutschen
Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), spricht sich klar für das
"selbstbestimmte Sterben" aus. Die gelernte Krankenschwester hofft
auf eine gesetzliche Regelung wie in der Schweiz. Dort darf der Arzt
den Freitod nach festgelegten Kriterien begleiten. Ehrenfeld sagt
auch: "Wenn meine Krebskrankheit weiter geht, fahre ich in die
Schweiz."
Sie
vertritt damit die Minderheitsmeinung auf dem Podium. Elfriede
Schick, Klinikseelsorgerin in Löwenstein und frühere Pfarrerin in
Neulautern, setzt aus christlicher Sicht das "klare Nein" zur
aktiven Sterbehilfe entgegen. Aber: Die Mediziner sollten alte
Menschen auch sterben lassen, "wenn der Weg dazu eingeschlagen ist".
Dr. Karl-Heinz Koniczek, Leiter des Onkologischen
Schwerpunktes Heilbronn im SLK-Klinikum am Gesundbrunnen, fühlt sich
in der derzeitigen Rechtslage nicht eingeengt. Bei jährlich 1000
Krebspatienten in der SLK-Klinik höre er nur alle drei bis vier
Jahre einmal den Wunsch nach Sterbehilfe im Gespräch. "Die Zahl ist
sehr gering."
Dr. Sigmund Jakob aus Weinsberg betreut als Arzt die
Patienten im Franken-Hospiz: "Wir Hospizärzte lehnen die aktive
Sterbehilfe ab." Auch als Christ habe er keine Verfügungsgewalt über
das Leben. Eine immer ausgeprägtere Schmerztherapie ermögliche
Patienten eine Lebensqualität in der letzten Phase. Die beiden Ärzte
befürchten jedoch einen "Dammbruch" und kritisieren die DGHS wegen
einer möglichen Kommerzialisierung, wenn Deutschland gesetzliche
Regelungen schaffe.
Ein Fachanwalt für Medizinrecht ist Dr. Markus
Kleine aus Heilbronn. Er ließ sich auch zum Hospizhelfer ausbilden.
Kleine nennt Grauzonen wie Wachkomapatienten, die künstlich am Leben
erhalten werden oder die aktive Sterbehilfe wie in Belgien oder
Holland, wenn unheilbare Menschen vom Arzt die "erlösende Spritze
bekommen". Kleine rät davon ab, vorschnell Gesetze in Deutschland zu
ändern. Zuerst müsse geklärt werden: "Was ist gesellschaftlich
erwünscht?"
Einig sind sich alle über die Bedeutung von
Patientenverfügungen. Nur zehn Prozent der Deutschen hätten eine,
weiß Elke Ehrenfeld zu berichten. Die Mannheimerin hat festgelegt:
keine Magensonde legen, nach zehn Tagen im Wachkoma alle Geräte
abschalten. Anwalt Kleine findet die Verfügung sinnvoll, wenn man
noch klar bei Sinnen sei. Aber: "Man kann nicht alle Situationen
vorweg bestimmen." Wichtig sei auch, dass Angehörige Bescheid
wissen, ergänzt Jakob. Theologin Schick hat keine Vorsorgevollmacht,
"aber Freunde, die wissen, was ich will".
"Was ist das Recht auf Sterben in Würde?", lautet
die Schlussfrage des Moderators. Größte Probleme sieht Kleine bei
der aktiven Sterbehilfe, er erzählt von weiteren Überlegungen in
Holland, ob Eltern die Entscheidung für ihr schwerstkrankes Kind
treffen dürfen. "Ich will keine Drittentscheidung", pocht die
DGHS-Vertreterin auf die Selbstbestimmung bis zum Tod. Onkologe
Koniczek sieht keinen Bedarf für neue gesetzliche Regelungen. Sein
Kollege Jakob würdigt die "gute Schmerztherapie und eine gute
Sterbebegleitung". Und Elfriede Schick will, "dass an meinem Bett
gebetet und gesungen wird".
Heilbronner Stimme am 10.03.2006 von Joachim
Kinzinger
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