Hospizdienst Weinsberger Tal e.V. - Patientenverfügung
 

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Patientenverfügung / Patiententestament - Gesundheitsvollmacht - Betreuungsverfügung - Diese drei Dokumente können wirksam helfen, Ihre Wünsche und Ihren Willen zu verwirklichen, auch wenn Sie selbst nicht mehr handeln können. 
  • In der Patientenverfügung (Patiententestament) legen Sie nieder, was im medizinischen und pflegerischen Bereich geschehen soll.
  • In der Gesundheitsvollmacht geben Sie bekannt, ob und wen Sie bestimmt haben, der den in Ihrer Patientenverfügung niedergelegten Willen vertreten soll.
  • In der Betreuungsverfügung schlagen Sie eine Person vor, die nicht nur im gesundheitlichen und pflegerischen Bereich für Sie handeln, sondern auch Ihr Vermögen verwalten soll.
  • Umfassender sind die Vollmachten - Vorsorgevollmacht  und die Generalvollmacht. Hierbei sollten Sie einen Notar zu Rate ziehen.
  • Für den Arzt - wichtige Informationen    >> weiter
  • Für den Patienten - wichtige Informationen    >> weiter
  • Der Bundesgerichtshof hat unter XII 7B vom 17.03.03 entschieden, dass der Patientenwille Vorrang hat. Die Vorsitzende Richterin Meo-Micaele Hahne erläutert das Urteil im >> Interview
  • Broschüren, zu beziehen über den Buchhandel    >> weiter
  • Herr Notar Günther Rath hat uns ein Merkblatt des Notariats Weinsberg über die Vorsorgevollmacht für die Veröffentlichung in dieser Homepage zur Verfügung gestellt.

In unserer Vorstandssitzung wurde berichtet, dass gelegentlich Ärzte Patientenverfügungen und Gesundheitsvollmachten nur anerkennen, wenn sie notariell beglaubigt sind. Sie befürchten juristische Verwicklungen, weil ihrer Meinung nach die Gültigkeit des Dokuments ohne notarielle Beglaubigung nicht zweifelsfrei ist.

Bitte bedenken Sie: Schriftliche Regelungen sind sehr wichtig. Aber das Gespräch über Ihre Wünsche, Ihre Vorstellungen und Ihre ethisch-moralischen Maßstäbe ist unverzichtbar. Nur so können Ihre Angehörigen und Vertrauenspersonen selbst sicher sein und Ihre Meinung vertreten. Siehe auch Interview zum BVG-Urteil

Für die Formulare können wir leider keinen Download einrichten. Wir übersenden sie Ihnen aber gerne als Datei per eMail. Bitte geben Sie uns einen Hinweis, falls Sie das ZIP-Archiv nicht entpacken können. Schreiben Sie an info@hospiz-weinsberg.de

 

Unter der Überschrift: "Med. Patientenanwaltschaft" finden Sie auf der Homepage der Deutsche Hospiz Stiftung unter www.hospize.de einen ähnlichen Vorschlag. Unter der Überschrift "Stellungnahmen" finden Sie eine ausführliche Erörterung.
 

Hospizdienst Weinsberger Tal e. V., Karl-Rebmann-Str. 8, 74189 Weinsberg
Einsatzleitung: Telefon 01 72 / 9 53 97 09 Diese Nummer bitte nur wegen Einsätzen anrufen. Alle anderen Themen bitte bei:
  Vorsitzender: Tel. 0 71 34 / 1 06 54, Fax: 07 21 / 1 51 20 45 56
ViSdP: Horst Gold
  info@hospiz-weinsberg.de 

Sollten Sie etwas auf meiner Homepage entdecken, das urheberrechtlich geschützt ist, so bitte ich um kurze Mitteilung per E-Mail. Eine entsprechende Korrektur wird sofort erfolgen.