Patientenverfügung / Patiententestament - Gesundheitsvollmacht -
Betreuungsverfügung - Diese drei Dokumente können wirksam helfen, Ihre
Wünsche und Ihren Willen zu verwirklichen, auch wenn Sie selbst nicht
mehr handeln können.
- In der Patientenverfügung
(Patiententestament) legen Sie nieder, was im medizinischen und pflegerischen Bereich
geschehen soll.
- In der Gesundheitsvollmacht
geben Sie bekannt, ob und wen Sie bestimmt haben, der den in Ihrer
Patientenverfügung niedergelegten Willen vertreten soll.
- In der Betreuungsverfügung
schlagen Sie eine Person vor, die nicht nur im gesundheitlichen und
pflegerischen Bereich für Sie handeln, sondern auch Ihr Vermögen
verwalten soll.
- Umfassender sind die Vollmachten
- Vorsorgevollmacht und die Generalvollmacht.
Hierbei sollten Sie einen Notar zu Rate ziehen.
- Für den Arzt - wichtige
Informationen >> weiter
- Für den Patienten - wichtige
Informationen >> weiter
- Der Bundesgerichtshof hat unter XII 7B vom 17.03.03
entschieden, dass der Patientenwille Vorrang hat. Die Vorsitzende
Richterin Meo-Micaele Hahne erläutert das Urteil im >> Interview
- Broschüren, zu beziehen
über den Buchhandel >> weiter
- Herr Notar Günther Rath hat uns ein Merkblatt
des Notariats Weinsberg über die Vorsorgevollmacht für
die Veröffentlichung in dieser Homepage zur Verfügung gestellt.
In unserer Vorstandssitzung wurde berichtet, dass gelegentlich Ärzte
Patientenverfügungen und Gesundheitsvollmachten nur anerkennen, wenn
sie notariell beglaubigt sind. Sie befürchten juristische
Verwicklungen, weil ihrer Meinung nach die Gültigkeit des Dokuments
ohne notarielle Beglaubigung nicht zweifelsfrei ist.
Bitte bedenken Sie: Schriftliche
Regelungen sind sehr wichtig. Aber das Gespräch über Ihre Wünsche,
Ihre Vorstellungen und Ihre ethisch-moralischen Maßstäbe ist
unverzichtbar. Nur so können Ihre Angehörigen und Vertrauenspersonen
selbst sicher sein und Ihre Meinung vertreten. Siehe auch Interview
zum BVG-Urteil Für die Formulare
können wir leider keinen Download einrichten. Wir übersenden sie Ihnen
aber gerne als Datei per eMail.
Bitte geben Sie uns einen Hinweis, falls Sie das ZIP-Archiv nicht
entpacken können. Schreiben Sie an info@hospiz-weinsberg.de |