Sollten Sie auf Dauer nicht
mehr entscheidungsfähig sein und niemandem eine Vollmacht
erteilt haben, muss ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden. Dieser
entscheidet dann an Ihrer Stelle.
Betreuer werden vom Vormundschaftsgericht eingesetzt, entweder für
einen oder mehrere Aufgabenbereiche oder auch für alle Lebensbereiche.
Sinn einer Betreuungsverfügung ist, dass eine Person Ihres
Vertrauens in dieses Amt eingesetzt wird. Sie schlagen also vor, wer im
gegebenen Fall Ihre Betreuung übernehmen sollte und schreiben, wen Sie keinesfalls
wünschen. Sie können auch mehrere Personen für unterschiedliche
Aufgabenbereiche vorschlagen. Der Betreuer wird vom
Vormundschaftsgericht kontrolliert. Wenn Sie niemanden vorschlagen, muss
das Vormundschaftsgericht einen Betreuer aussuchen.
In einer Betreuungsverfügung haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Wünsche
für verschiedene Lebensbereiche festlegen. Sie können auf Ihre
Patientenverfügung verweisen. So kann ein gesetzlich bestellter
Betreuer in Ihrem Sinne handeln.
Nachteil einer Betreuungsverfügung ist der lange Zeitraum, bis ein
gesetzlicher Betreuer bestellt ist. Im Landkreis Heilbronn kann das drei
Monate dauern. Dagegen wird eine Vorsorge-
oder Generalvollmacht bei Eintritt der eigenen Handlungs- und
Entscheidungsunfähigkeit sofort wirksam.