Hospizdienst Weinsberger Tal e.V. - Info Betreuungsverfügung
 

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Info Betreuungsverfügung

Sollten Sie auf Dauer nicht mehr entscheidungsfähig sein und niemandem eine Vollmacht erteilt haben, muss ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden. Dieser entscheidet dann an Ihrer Stelle. 

Betreuer werden vom Vormundschaftsgericht eingesetzt, entweder für einen oder mehrere Aufgabenbereiche oder auch für alle Lebensbereiche.

Sinn einer Betreuungsverfügung ist, dass eine Person Ihres Vertrauens in dieses Amt eingesetzt wird. Sie schlagen also vor, wer im gegebenen Fall Ihre Betreuung übernehmen sollte und schreiben, wen Sie keinesfalls wünschen. Sie können auch mehrere Personen für unterschiedliche Aufgabenbereiche vorschlagen. Der Betreuer wird vom Vormundschaftsgericht kontrolliert. Wenn Sie niemanden vorschlagen, muss das Vormundschaftsgericht einen Betreuer aussuchen.

In einer Betreuungsverfügung haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Wünsche für verschiedene Lebensbereiche festlegen. Sie können auf Ihre Patientenverfügung verweisen. So kann ein gesetzlich bestellter Betreuer in Ihrem Sinne handeln.

Nachteil einer Betreuungsverfügung ist der lange Zeitraum, bis ein gesetzlicher Betreuer bestellt ist. Im Landkreis Heilbronn kann das drei Monate dauern. Dagegen wird eine Vorsorge- oder Generalvollmacht bei Eintritt der eigenen Handlungs- und Entscheidungsunfähigkeit sofort wirksam.

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Hospizdienst Weinsberger Tal e. V., Karl-Rebmann-Str. 8, 74189 Weinsberg
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ViSdP: Horst Gold
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