Mit einer Vollmacht
ermächtigen Sie eine andere Person, sie zu vertreten. Sie können eine Vollmacht nur erteilen, wenn Sie geschäftsfähig
sind, d. h. die Tragweite Ihrer Entscheidungen erkennen können.
Der Bevollmächtigte wird nur von Ihnen kontrolliert. In einer Gesundheitsvollmacht erteilen Sie einer vertrauten Person Vertretungsmacht
für den Bereich Ihrer Gesundheit. Sie gilt ab dem
Zeitpunkt der Erstellung. Sie können bestimmen, dass die Vollmacht erst
wirksam wird, wenn Sie selbst nicht
in der Lage sind, Entscheidungen für Ihre Gesundheit zu treffen.
Eine Gesundheitsvollmacht sollte eindeutig formuliert sein und auf
Ihren in der Patientenverfügung festgelegten Willen hinweisen.
Wenn Sie den Bevollmächtigten anweisen, ihre in der
Patientenverfügung niedergelegten Wünsche zu befolgen, haben sie eine weitgehende Gewissheit, dass in Ihrem Sinn entschieden wird.
Wenn Sie selbst Ihren Willen äußern können, gilt
selbstverständlich Ihre Entscheidung.
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