Hospizdienst Weinsberger Tal e.V. - Info Gesundheitsvollmacht
 

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Info Gesundheitsvollmacht

Mit einer Vollmacht ermächtigen Sie eine andere Person, sie zu vertreten. Sie können eine Vollmacht nur erteilen, wenn Sie geschäftsfähig sind, d. h. die Tragweite Ihrer Entscheidungen erkennen können. Der Bevollmächtigte wird nur von Ihnen kontrolliert. 

In einer Gesundheitsvollmacht erteilen Sie einer vertrauten Person Vertretungsmacht für den Bereich Ihrer Gesundheit. Sie gilt ab dem Zeitpunkt der Erstellung. Sie können bestimmen, dass die Vollmacht erst wirksam wird, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, Entscheidungen für Ihre Gesundheit zu treffen.

Eine Gesundheitsvollmacht sollte eindeutig formuliert sein und auf Ihren in der Patientenverfügung festgelegten Willen hinweisen.

Wenn Sie den Bevollmächtigten anweisen, ihre in der Patientenverfügung niedergelegten Wünsche zu befolgen, haben sie eine weitgehende Gewissheit, dass in Ihrem Sinn entschieden wird.

Wenn Sie selbst Ihren Willen äußern können, gilt selbstverständlich Ihre Entscheidung.

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Hospizdienst Weinsberger Tal e. V., Karl-Rebmann-Str. 8, 74189 Weinsberg
Einsatzleitung: Telefon 01 72 / 9 53 97 09 Diese Nummer bitte nur wegen Einsätzen anrufen. Alle anderen Themen bitte bei:
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ViSdP: Horst Gold
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