Bei einer schweren, zum Tode
führenden Krankheit oder am Ende Ihres Lebens können Sie unter
Umständen nicht mehr selbst entscheiden. Für diesen Fall können Sie vorsorgend in einer Patientenverfügung
Ihre Wünsche, Ihren Willen festlegen.
Eine allgemein vorformulierte Patientenverfügung umschreibt zwar ein
Ziel, zeigt aber für die konkrete Situation nicht eindeutig den Willen
des kranken Menschen auf. Die Patientenverfügung sollte deshalb die
persönliche Auseinandersetzung mit den Fragen aufzeigen
- beim Einsatz der Apparatemedizin
- bei Leben verlängernder Maximaltherapie
- bei schwerem Leiden
- bei schweren Schmerzen.
Hierzu sollten Sie Ihre eigenen Gedanken aufschreiben.
Eine solche Patientenverfügung
dokumentiert Ihren persönlichen Willen. Sie sollte "im Fall der
Fälle" möglichst neu sein, also immer wieder bestätigt werden.
Sie kann Ihnen und Ihrer
Familie, den Ärzten und dem Pflegepersonal helfen, Ihr
Selbstbestimmungsrecht zu wahren.
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