Mit einer Vollmacht
ermächtigen Sie eine andere Person an Ihrer Stelle und in Ihrem Namen
zu handeln. Um eine Vollmacht zu erteilen, müssen Sie geschäftsfähig
sein, müssen also die Tragweite Ihrer Entscheidungen erkennen können. Der
Bevollmächtigte wird nur von Ihnen kontrolliert. Die notarielle
Beurkundung wird empfohlen.
Vorsorgevollmacht
In einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie den Zeitpunkt, ab dem die
Vollmacht gilt. So können Sie festlegen, dass die Vollmacht erst gilt,
wenn durch ein fachärztliches Gutachten nachgewiesen wird, dass Sie
nicht mehr geschäftsfähig sind, oder körperlich nicht mehr in der
Lage sind zu handeln. Sie können aber auch das Original der Urkunde so
verwahren, dass es die bevollmächtigte Person erst dann verwenden kann,
wenn Sie Ihre Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können.
Die Vorsorgevollmacht kann alle Lebensbereiche umfassen und ist dann
einer Generalvollmacht vergleichbar. Sie kann aber auch auf
bestimmte Bereiche beschränkt sein. Sie unterscheidet sich von der
Generalvollmacht darin, dass sie erst zu einem von Ihnen bestimmten
Zeitpunkt wirksam wird.
In gesundheitlichen Dingen kann besonders gut für Sie entschieden werden, wenn Ihrem
Bevollmächtigten in einer Patientenverfügung Ihre Wünsche vorliegen.
Generalvollmacht
Eine Generalvollmacht ist eine Willenserklärung, mit der einer
anderen Person Vertretungsmacht für alle Lebensbereiche erteilt wird.
Rechtsgeschäfte, die die bevollmächtigte Person für Sie erledigt,
kontrollieren nur Sie. Der Bevollmächtigte unterliegt keiner weiteren
Kontrolle. Wer als bevollmächtigte Person das Original in Händen
hält, ist sofort und jederzeit handlungsfähig.
In einer Generalvollmacht sind alle Ihre Lebensbereiche
eingeschlossen. Sie umfasst selbstverständlich die Verfügung über Ihr
Einkommen und Vermögen, Ihre rechtliche Vertretung und die Vertretung
in Gesundheitsangelegenheiten.
In gesundheitlichen Dingen kann besonders gut für Sie entschieden werden, wenn Ihrem
Bevollmächtigten in einer Patientenverfügung Ihre Wünsche vorliegen.
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