| Warum ist die Erteilung einer
Vorsorgevollmacht wichtig?
Keiner von uns weiß, wie lange er noch in der
Lage sein wird, seine Angelegenheiten selbständig zu besorgen. Jeder
sollte daher frühzeitig sicherstellen, dass auch in einem solchen Fall
seine Interessen bestmöglich gewahrt werden. Nicht nur ältere Menschen
können alters- oder krankheitsbedingt bei der Erledigung ihrer
Angelegenheiten auf fremde Hilfe angewiesen sein (z.B. Schlaganfall,
Alzheimersche Krankheit), sondern auch junge Menschen (z.B.
Verkehrsunfall).
Der Gesetzgeber hat deshalb nicht nur im Rahmen
des am 1.1.1992 in Kraft getretenen Betreuungsgesetzes (Ablösung des
bisherigen Vormundschafts- und Pflegschaftsrechts) ausdrücklich auf die
Möglichkeit der frühzeitigen Erteilung einer Vorsorgevollmacht
hingewiesen, sondern im neuen Betreuungsrechtsänderungsgesetz
sichergestellt, dass die Bevölkerung über Vorsorgevollmachten
informiert wird. Durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht können Sie
ihr Recht auf Selbstbestimmung eigenverantwortlich wahrnehmen, indem Sie
selbst die Person bestimmen, die dann zu gegebener Zeit am Besten Ihre
Rechte wahrnimmt. Außerdem können Sie so auch ein
vormundschaftsgerichtliches Betreuungsverfahren (früher
"Bestellung eines Pflegers oder Vormunds") vermeiden. Ein
solches Betreuungsverfahren wird dann notwendig, wenn Sie selbst alters-
oder krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten
selbst zu regeln und keine Vorsorge durch die rechtzeitige Erteilung
einer entsprechenden Vollmacht getroffen haben.
Sie müssen beachten, dass nahe
Familienangehörige wie der Ehegatte oder die Kinder ohne entsprechende
Vollmacht keine Entscheidungen für Sie treffen können, und dass
beispielsweise eine bestehende Bankvollmacht bei weitem nicht ausreicht,
um alle notwendigen Maßnahmen zu erledigen.
Von der Vorsorgevollmacht zu unterscheiden ist das
Testament. Durch die Vorsorgevollmacht können Sie bestimmen, wer Ihre
Angelegenheiten erledigt solange Sie noch leben, Sie aber dazu selbst
nicht mehr in der Lage sind; durch ein Testament bestimmen Sie, wer im
Falle Ihres Todes Ihr Erbe wird.
Welche Bereiche kann die Vorsorgevollmacht
umfassen ?
Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie nicht nur
für den Bereich Ihres Vermögens Vorsorge treffen, sondern den
Bevollmächtigten auch zur Vertretung in persönlichen Bereichen
ermächtigen. Dies ist wichtig, damit der Bevollmächtigte insbesondere
auch Entscheidungen über ärztliche Maßnahmen, Wohnsitzwechsel,
Wohnungsauflösung usw. treffen kann.
Welche Vorteile entstehen durch eine
Vorsorgevollmacht ? Die Vorteile einer Vorsorgevollmacht gegenüber
einem vormundschaftsgerichtlichen Betreuungsverfahren sind insbesondere:
- Da die Vollmacht bereits rechtzeitig vor Ihrer
eigenen Handlungsunfähigkeit erteilt wurde, kann der
Bevollmächtigte später sofort die für Sie notwendigen Schritte
unternehmen; im Gegensatz dazu dauert das vormundschaftsgerichtliche
Betreuungsverfahren aufgrund umfangreicher Verfahrensvorschriften
längere Zeit.
- Sie können bei der Auswahl des
Bevollmächtigten selbst bestimmen wer Ihre Angelegenheiten für Sie
erledigt; im Gegensatz dazu bestimmt im Betreuungsverfahren das
Vormundschaftsgericht die Person des Betreuers.
- Der von Ihnen Bevollmächtigte hat eine
wesentlich freiere Stellung als der vom Vormundschaftsgericht
bestellte Betreuer. Dies wirkt sich insbesondere im
Vermögensbereich aus (z.B. ist eine Verfügung über Immobilien
durch einen Betreuer nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
möglich; bei der Anlage von Geld sind durch das Betreuungsgesetz
nur bestimmte Anlageformen zulässig).
- Grundsätzlich sind die Kosten für die
Beurkundung einer Vorsorgevollmacht (diese entstehen einmalig mit
der Beurkundung) wesentlich niedriger als die Gebühren, die das
Vormundschaftsgericht für die Betreuung (jährlich) erheben muss.
- Es ist auch möglich, die Vollmacht über den
eigenen Tod hinaus zu erteilen, so dass der Bevollmächtigte -
sofern die gesetzlichen oder testamentarischen Erben die Vollmacht
nicht widerrufen - für die Erben handeln kann.
Wem kann eine Vorsorgevollmacht erteilt werden?
Sie können die Vollmacht grundsätzlich jeder
Person erteilen. Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht setzt jedoch ein
besonderes Vertrauen in die Person des Bevollmächtigten voraus. Es ist
auch möglich, dass Sie mehrere Personen bevollmächtigten, die dann
einzeln oder gemeinsam Ihre Angelegenheiten erledigen können. Es
empfiehlt sich, die ausgewählte Person über die Erteilung der
Vorsorgevollmacht rechtzeitig zu informieren.
Wie können Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen ?
Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht wird in der
Form der notariellen Beurkundung empfohlen. Nur so können Sie
sicherstellen, dass die Vollmacht auch von Behörden, Banken, dem
Grundbuchamt, einem Altenheim oder Ärzten anerkannt wird. Außerdem
werden Sie durch den Notar umfassend über die Bedeutung der Vollmacht
beraten. Er steht Ihnen auch gerne bei speziellen Fragen zur Verfügung.
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