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Für den Patienten
Das Wichtigste in Kürze
- Versuchen Sie in guten Zeiten mit vertrauten Personen über
Krisensituationen ins Gespräch zu kommen.
- Verwahren Sie die Vorsorgeverfügung(en) dort, wo sie gut gefunden
werden können.
- Informieren Sie Ihren Hausarzt ausdrücklich über Ihren
schriftlich niedergelegten Willen.
- Tragen Sie den Vorsorgeausweis bei den Ausweispapieren.
- Erneuern Sie die Unterschriften samt Datum möglichst jedes Jahr.
- Lassen Sie den Kontakt zu Ihrer Vertrauensperson nicht abreißen.
- Wenn Sie Veränderungen vornehmen, sollten Sie diese mit Ihrer
Vertrauensperson besprechen.
- Solange Sie selbst entscheidungsfähig sind und Ihren Willen
äußern können, gilt Ihre Aussage.
- Tritt bei Ihnen Entscheidungsunfähigkeit ein, findet Ihr
schriftlich geäußerter Wille Beachtung.
- Niemand darf Ihr Leben auf Ihren Wunsch hin beenden.
- Niemand darf Ihr Sterben gegen Ihren Willen unnötig aufhalten
oder verlängern.
- In der Patientenverfügung benennen Sie eine Vertrauensperson, die
im Erkrankungsfall bei Entscheidungsunfähigkeit Ihren Willen mit
dem behandelnden Arzt bespricht.
- In der Gesundheitsvollmacht bevollmächtigen Sie eine
Vertrauensperson, die im Erkrankungsfall bei
Entscheidungsunfähigkeit Ihren Willen dem behandelnden Arzt
gegenüber vertritt, an Ihrer Stelle Einwilligungen gibt oder
verweigert und Einblick in Ihre Krankenunterlagen nehmen
kann.
- In einer Generalvollmacht können Sie einer ausgewählten
Vertrauensperson umfassende Vertretungsmacht erteilen. Beratung und
Beurkundung durch einen Notar wird empfohlen.
- Eine Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht, die erst ab einem von
Ihnen bestimmten Zeitpunkt wirksam wird, oder nach Eintritt eines
von Ihnen bestimmten Ereignisses - in der Regel, wenn in einem ärztlichen
Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Vollmachtgeber nicht mehr
geschäftsfähig ist.
- In der Betreuungsverfügung bestimmen Sie für den Fall Ihrer
Entscheidungsunfähigkeit eine Vertrauensperson, die an Ihrer Stelle
unter der Kontrolle des Vormundschaftsgerichtes handelt.
- Auch wenn nicht jede Situation im voraus abgesichert und
festgelegt werden kann, können Sie doch in hohem Maße
selbstbestimmt vorsorgen.
Bei detaillierten Vorsorgeregelungen oder wenn
Unsicherheiten bestehen, sollte im Zweifelsfall Beratung durch einen
Notar erfolgen.
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