Auf dieser Seite finden Sie:
- Ganz kurz: Der Ansatz der Hospizbewegung
- Definition von aktiver, indirekter und
passiver Sterbehilfe
- Stichworte zur Rechtslage bei aktiver
Sterbehilfe. Eine ausführliche juristische Stellungnahme von Dr.
Markus Kleine lesen Sie hier
- Ein Überblick aus der Heilbronner Stimme
vom 24.08.2001 über die Argumente für und Wider und die
Rechtslage, sowie Definitionen
- Ein Befürworter der aktiven Sterbehilfe
- Ein Kritiker dieser Position
- Pressemitteilung der
Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz zur gesetzlichen Regelung in Holland.
- Die Deutsche
Hospiz Stiftung veröffentlicht auf ihrer Homepage auch zu
diesem Thema Umfragen, Nachrichten und Stellungnahmen. Im
"Hospiz Info-Brief" finden sich meist aktuelle Hinweise.
Derzeit erreichbar über den Button "Aktuelles"
- Die Deutsche Gesellschaft für
Humanes Sterben vertritt die Position, dass in aussichtslosen
Situationen aktive Sterbehilfe möglich sein soll.
- Ein Gedanke zur Ethik
Die Hospizbegleiterinnen und Hospizbegleiter erleichtern
den Sterbenden und ihren Angehörigen die Situation indem sie bei ihnen
bleiben und sie durch kleine Handreichungen unterstützen. Die Hospizbewegung
geht davon aus, dass palliativmedizinische (=lindernde) Behandlung mit
ihrer qualifizierten Schmerztherapie in fast allen Fällen ein
menschenwürdiges Leben und Sterben ermöglicht.
Definition
Sterbehilfe meint eine wie auch immer geartete Beschleunigung
des Sterbeprozesses oder die Herbeiführung des Todes bei unheilbar
Kranken oder Sterbenden. Dabei wird zwischen aktiver, indirekter und passiver
Sterbehilfe unterschieden.
Aktive Sterbehilfe ist die direkte, aktive Tötung eines Menschen. Sie
ist strafbar, auch wenn sie auf Verlangen des Betroffenen geschieht.
Der assistierte Suizid - die Beihilfe zum Selbstmord - liegt vor,
wenn der Betroffene selbst letztverantwortlich entscheidet und handelt.
"Teilnahme am Suizid".
Indirekte Sterbehilfe ist die bewusste Inkaufnahme einer
Lebensverkürzung durch eine notwendige, zum Beispiel schmerzlindernde Behandlung.
In rechtlicher Hinsicht
problematisch ist, dass der Arzt hier bedingt vorsätzlich handelt.
Passive Sterbehilfe: Einseitiger Behandlungsabbruch durch das
Unterlassen lebensverlängernder Maßnahmen - Verzicht auf
lebensverlängernde Maßnahmen.
Rechtslage im In- und Ausland
Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. In Holland, Belgien
und Luxemburg gibt es
für die aktive Sterbehilfe einen Kriterienkatalog bei dessen Einhaltung
der handelnde Arzt straffrei bleibt. In der Schweiz und zwei Staaten der
USA gibt es Regelungen, für den assistierten Suizid.
Diskussion in Deutschland
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes
Sterben ist die profilierteste Befürworterin einer gesetzlichen
Regelung für die aktive Sterbehilfe. Sie hat ihre Argumentation
verbreitert in Richtung Palliativmedizin und Hospizbegleitung und stellt
eine Vielzahl von Gemeinsamkeiten mit der Hospizbewegung fest. Doch dann
grenzt sie sich ab: "Die DGHS stellt hier den Willen des Sterbenden
noch stärker in den Vordergrund als die Hospizbewegung(en). Im
Normalfall lehnt zwar auch die DGHS aktive Sterbehilfe ab. Doch ist sie
in seltenen, extremen Fällen auch dafür - wenn der Kranke dies
ausdrücklich wünscht und damit einen Leidenszustand abkürzen will,
der mit seiner persönlichen Würde nicht vereinbar ist."
Die Deutsche Hospiz Stiftung
hinterfragt die Position der DGHS grundsätzlich. Sie bezweifelt manche
Aussagen der DGHS. Insbesondere wird die Seriosität von
veröffentlichten Umfragen verneint. Die Deutsche Hospizstiftung hat
viele Stellungnahmen
zusammengetragen und eigene repräsentative Umfragen in Auftrag gegeben.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz, die in mancherlei Dingen, vor
allem der Form der Öffentlichkeitsarbeit und Spendenwerbung im
Widerspruch zur Deutschen Hospiz Stiftung steht, ist sich mit dieser
aber einig in der Ansicht, dass es keiner wie auch immer gearteten
weitergehenden Legalisierung der Sterbehilfe in Deutschland bedarf.
Die Thematik ist überaus kompliziert. Die Angst vor einem qualvollen
Ende ist Gesprächsthema, auch in unserem Verein. Wir haben dieses Thema
immer wieder in Veranstaltungen aufgegriffen. Nun finden Sie auf dieser
Homepage ausführliche Stellungnahmen von Mitgliedern unseres Vereins.
klicken Sie > > >> hier
Heilbronner
Stimme, Samstag, 24. August 2001
Ein Recht auf den freien Tod für freie Bürger?
Die Befürworter führen vor allem folgende
Argumente an:
- Das Autonomie- oder FreiheitsArgument: Jeder Mensch sollte selbst
über seinen eigenen Tod entscheiden können. Kein Arzt und kein
Gesetz darf diese Freiheit des Einzelnen beschränken. Aktive
Sterbehilfe muss keine voreilige Flucht vor dem Leid sein, sondern
kann Endpunkt eines bewusst gestalteten Abschieds vom Leben und von
den Angehörigen sein. jeder Mensch sollte das Recht auf solch einen
Abschied bei klarem Verstand haben und nicht dahinsiechen müssen.
- Das Leidens-Argument: Warum soll jemand, der sehr starke Schmerzen
hat, gegen seinen Willen leiden? So lange aktive Sterbehilfe
verboten ist, werden Menschen zum Leiden und Dahindämmern
gezwungen. Das ist menschenunwürdig.
- Das Dunkelziffer-Argument: Aktive Sterbehilfe wird auch in
Deutschland längst praktiziert, nur klammheimlich. Eine
Legalisierung könnte hier für Ordnung sorgen.
- Das Umfrage-Argument: Eine Mehrheit ist nach Umfragen von
Allensbach (64 Prozent der Westund 80 Prozent der Ostdeutschen) und
Forsa (81 Prozent aller Deutschen) für die aktive Sterbehilfe.
Positionen: Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS)
verficht sehr offensiv das Recht auf aktive Sterbehilfe. Auch bekannte
Professoren wie Hans Küng (Theologie) und Walter Jens (Rhetorik)
plädieren dafür. Sie stützen sich vor allem auf das Autonomie- und
das Leidens-Argument.
Andere Staaten: Die Niederlande haben im April die aktive
Sterbehilfe als erstes Land legalisiert.
Die wichtigsten Argumente der Gegner sind:
- Das kategorische Argument: Ein Mensch hat einen Eigenwert,
unabhängig von seinem Zustand oder Empfinden. Die Menschenwürde
besteht absolut, egal wie würdig sich jemand fühlt.
- Das Menschenbild-Argument: Leid und Tod gehören zum Leben.
- Das Unfreiheits-Argument: Die Willensfreiheit des unheilbar
Kranken und schwer Leidenden ist eine Illusion. Welcher ans Bett
Gefesselte kann sich denn frei machen von dem Druck, seinen
Angehörigen und den Pflegern nicht mehr zur Last zu fallen
(körperlich, psychisch und/oder finanziell)? Wer ist in solch einer
Lage frei von dem gesellschaftlichen Klima, das Gesundheit und
Leistung fordert? ,
- Das Sterbeprozess-Argument: Ärzte mit Erfahrungen in der
Begleitung Sterbender berichten, dass der Wunsch nach aktiver
Sterbehilfe meist nur zu Beginn eines Leidens geäußert wird. Er
gehört in eine frühe Phase des Sterbeprozesses. Und er ist
eigentlich "nur" ein Hilferuf nach Schmerzlinderung und
menschlicher Begleitung.
- Das Alternativen-Argument: Wer nicht leiden möchte, kann von den
legalen Möglichkeiten der passiven oder indirekten Sterbehilfe, der
Palliativmedizin und Hospizdienste Gebrauch machen.
- Das Umfrage-Argument: Die Umfragen manipulieren das Ergebnis durch
den Wortlaut der Frage ("Wollen Sie das Recht haben ...")
und weil keine Alternativen abgefragt wurden. Aussagekräftig wäre
etwa gewesen: "Sind Sie für die aktive Sterbehilfe oder wollen
Sie Leiden durch Palliativmedizin und Hospizdienste lindern?"
So aber besagen die Umfragen nur, dass die Menschen nicht leiden
wollen.
- Das Missbrauchs-Argument: Die aktive Sterbehilfe ist nicht zu
kontrollieren. In den Niederlanden lag nach einer wissenschaftlichen
Studie bei jedem fünften Euthanasiefall kein Sterbewunsch vor!
Positionen: Kirchen, Juristen und Ärzteverbände,
Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und viele andere
Politiker sind gegen die aktive Sterbehilfe.
Andere Staaten: Außer den Niederlanden erlaubt kein Staat der
Erde die aktive Sterbehilfe.
Sterbehilfe – Stichwort - Definitionen
Es gibt legale und illegale Formen der Sterbehilfe:
- Die aktive oder direkte Sterbehilfe
(Euthanasie) ist das absichtliche und aktive ärztliche
Eingreifen zur Beschleunigung des Todeseintritts auf ausdrücklichen
Wunsch des Patienten oder auch ohne Begehren des Patienten. Sie
geschieht zum Beispiel durch Verabreichung einer den Tod
herbeiführenden Tablette, Spritze oder Infusion. Die aktive
Sterbehilfe ist in Deutschland rechtlich "Tötung auf
Verlangen" und nach § 216 Strafgesetzbuch nicht erlaubt.
- Die passive Sterbehilfe ist
eine absichtliche Unterlassung, der Verzicht auf eine
lebensverlängemde Behandlung bei unheilbar Kranken, deren Tod bald
zu erwarten ist. Sie geschieht zum Beispiel durch Abschalten eines
Beatmungsgeräts oder durch Nichtüberweisung auf eine
Intensivstation. Die passive Sterbehilfe ist rechtlich erlaubt,
setzt aber die Zustimmung des Patienten voraus
(Patientenverfügung). 1984 urteilte der Bundesgerichthof:
"Angesichts der bisherige Grenzen überschreitenden
Fortschritte medizinischer Technologie bestimmt nicht die Effizienz
der Apparatur, sondern die an der Achtung des Lebens und der
Menschenwürde ausgerichtete Einzelfallentscheidung die Grenze
ärztlicher Behandlungspflicht." Und in einem Urteil von 1991:
"Die Ausschöpfung intensivmedizinischer Technologie ist, wenn
sie dem wirklichen oder anzunehmenden Patientenwillen widerspricht,
rechtswidrig."
- Die indirekte Sterbehilfe wird
geleistet, wenn tödlich Kranken ärztlich verordnete
schmerzlindemde Medikamente gegeben werden, die als unbeabsichtigte,
aber unvermeidbare Nebenfolge den Tod beschleunigen können. Der Tod
wird in Kauf genommen, ist aber nicht Ziel.
- Die Beihilfe zur Selbsttötung,
auch Sterbenachhilfe oder medizinisch assistierter Suizid genannt,
bedeutet, dass der Arzt zum Beispiel ein tödliches Mittel
aushändigt. Sie ist als solche einerseits straffrei, andererseits,
wird oft § 323 Strafgesetzbuch angewandt. Danach macht sich wegen
unterlassener Hilfeleistung strafbar, wer bei einem
Selbstmordgeschehen anwesend ist und es nicht verhindert. Das führt
zu einer Rechtsunsicherheit für Ärzte. (sg)
Pressemitteilung der
Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz vom 29.11.2000 zum niederländischen
Sterbehilfegesetz
"Sterbebegleitung statt aktiver
Sterbehilfe"
Die gesetzliche Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in den
Niederlanden ist Ausdruck eines zu kurz gedachten Lösungsansatzes.
Nicht die aktive Sterbehilfe sondern die Schaffung von
Rahmenbedingungen, die eine solche Vorgehensweise überflüssig werden
lässt, muss als Ergebnis einer Debatte, die sich mit der Situation
Sterbenskranker befasst, hervorgehen. Alles andere ist für die
angehende Rechts- und Werteordnung innerhalb der Europäischen Union
nicht tragbar.
"Die Entwicklungsstufe eines sozialen Staates wird erkennbar am
Mit-Leiden in Form von Sterbebegleitung und nicht am Töten aus
Mitleid" so Frau Gerda Graf, Vorsitzende der BAG Hospiz, der
gewählten Interessenvertretung der Hospizbewegung in Deutschland mit
Sitz in Düren.
Die Hospizbewegung zeigt den Weg auf: Durch psychosoziale und
spirituelle Begleitung einerseits und palliativmedizinischer und
pflegerischer Betreuung andererseits wird im Hospizbereich versucht, das
Leiden eines Sterbenskranken so zu vermindern, dass diesem ein Sterben
in Würde möglich ist. Nach den bisherigen Erfahrungen taucht die Frage
nach aktiver Sterbehilfe bei Menschen, die hospizlich begleitet werden,
kaum noch auf. Die breite Akzeptanz, die dieser Weg der Hospizbewegung
erfährt, wird durch die ca. 40.000 in Deutschland engagierten Menschen
verdeutlicht.
Hospiz sieht das Leben als natürliche Einheit von der Geburt bis zum
Tod; Sterben ist die letzte Phase des Lebens. Diese lebensbejahende und
überkonfessionelle Grundidee der Hospizbewegung schließt aktive
Sterbehilfe (Euthanasie) aus. So setzt sich die BAG Hospiz zusammen mit
den Landesarbeitsgemeinschaften Hospiz ausdrücklich gegen eine
gesetzliche Regelung, die eine solche ermöglicht und für eine
stärkere finanzielle Förderung der ambulanten und stationären
Hospizarbeit sowie der Palliativmedizin ein. Dabei erfährt sie
inhaltliche Unterstützung von Politik und Krankenkassenverbänden.
Hintergrundinformation: Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz e.V.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz wurde 1992 als Dachverband der
Hospizbewegung in Deutschland gegründet. Ihre Zielsetzung ist die
inhaltliche und politische Weiterentwicklung und -verbreitung der
Hospizarbeit, die Wahrnehmung nationaler und internationaler
Vertretungsaufgaben, die Förderung von Kooperation und Koordination der
einzelnen Hospizinitiativen sowie Fortbildungs- und
Öffentlichkeitsarbeit im Hospizbereich. Schirmherrin ist Frau
Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin.
Die BAG Hospiz ist die gewählte Interessenvertretung der in Ihr
zusammengeschlossenen ambulanten, teilstationären und stationären
Hospize sowie Palliativstationen; dies zum größten Teil über die
jeweiligen Landesarbeitsgemeinschaften bzw. –verbände. Auch
überregionale Organisationen wie Omega und die IGSL sind Mitglied. Seit
1997 ist Frau Gerda Graf, Pflegedienstdirektorin am St. Augustinus
Krankenhaus in Düren-Lendersdorf, Vorsitzende der BAG.
An der Einführung des § 39 a SGB V zur erstmals gesetzlich
geregelten finanziellen Absicherung stationärer Hospize war die BAG
Hospiz maßgeblich beteiligt. Weiterhin gelang es, mit den
Spitzenverbänden der Krankenkassen eine Rahmenvereinbarung zur
Umsetzung des § 39 a SGB V zu treffen.
Vorrangiges politisches Ziel der Gegenwart ist die finanzielle
Absicherung der ambulanten Hospizarbeit durch eine Ergänzung der
bestehenden gesetzlichen Grundlage. Mit der Herausgabe der
Hospiz-Zeitschrift wurde erstmals ein bundesweites Forum zur
Hospizarbeit geschaffen.
Zukunftsaufgabe ist es, gemeinsam mit den Landesverbänden und den
örtlich organisierten Initiativen ein "Netzwerk Hospiz"
aufzubauen, das auf die Bedürfnisse des sterbenden Menschen eingeht und
diesem ein Sterben in Würde ermöglicht.
Quelle: Internetseite der BAG Hospiz: www.hospizbewegung.de
Und vergib uns unsere Schuld Nicht
das Beliebige, sondern das Rechte tun und wagen,
nicht im Möglichen bleiben, das Wirkliche tapfer ergreifen,
nicht in der Flucht der Gedanken, allein in der Tat ist Freiheit.
Tritt aus ängstlichem Zögern heraus in den Sturm des Geschehens,
nur von Gottes Gebot und deinem Glauben getragen,
und die Freiheit wird deinen Geist jauchzend empfangen.
- Dietrich Bonhoeffer, Stationen auf dem Weg zur Freiheit - |