Hospizdienst Weinsberger Tal e.V. - Sterbehilfe Verschiedene Infos
 

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Sterbehilfe Verschiedene Infos

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Auf dieser Seite finden Sie: 

  • Ganz kurz: Der Ansatz der Hospizbewegung
  • Definition von aktiver, indirekter und passiver Sterbehilfe
  • Stichworte zur Rechtslage bei aktiver Sterbehilfe. Eine ausführliche juristische Stellungnahme von Dr. Markus Kleine lesen Sie hier
  • Ein Überblick aus der Heilbronner Stimme vom 24.08.2001 über die Argumente für und Wider und die Rechtslage, sowie Definitionen
  • Ein Befürworter der aktiven Sterbehilfe
  • Ein Kritiker dieser Position
  • Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz zur gesetzlichen Regelung in Holland.
  • Die Deutsche Hospiz Stiftung veröffentlicht auf ihrer Homepage auch zu diesem Thema Umfragen, Nachrichten und Stellungnahmen. Im "Hospiz Info-Brief" finden sich meist aktuelle Hinweise. Derzeit erreichbar über den Button "Aktuelles"
  • Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben vertritt die Position, dass in aussichtslosen Situationen aktive Sterbehilfe möglich sein soll.
  • Ein Gedanke zur Ethik

 

Die Hospizbegleiterinnen und Hospizbegleiter erleichtern den Sterbenden und ihren Angehörigen die Situation indem sie bei ihnen bleiben und sie durch kleine Handreichungen unterstützen. Die Hospizbewegung geht davon aus, dass palliativmedizinische (=lindernde) Behandlung mit ihrer qualifizierten Schmerztherapie in fast allen Fällen ein menschenwürdiges Leben und Sterben ermöglicht.

 

Definition

Sterbehilfe meint eine wie auch immer geartete Beschleunigung des Sterbeprozesses oder die Herbeiführung des Todes bei unheilbar Kranken oder Sterbenden. Dabei wird zwischen aktiver, indirekter und passiver Sterbehilfe unterschieden.

Aktive Sterbehilfe ist die direkte, aktive Tötung eines Menschen. Sie ist strafbar, auch wenn sie auf Verlangen des Betroffenen geschieht.

Der assistierte Suizid - die Beihilfe zum Selbstmord - liegt vor, wenn der Betroffene selbst letztverantwortlich entscheidet und handelt. "Teilnahme am Suizid".

Indirekte Sterbehilfe ist die bewusste Inkaufnahme einer Lebensverkürzung durch eine notwendige, zum Beispiel schmerzlindernde Behandlung. In rechtlicher Hinsicht problematisch ist, dass der Arzt hier bedingt vorsätzlich handelt.

Passive Sterbehilfe: Einseitiger Behandlungsabbruch durch das Unterlassen lebensverlängernder Maßnahmen - Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen.

Rechtslage im In- und Ausland

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. In Holland, Belgien und Luxemburg gibt es für die aktive Sterbehilfe einen Kriterienkatalog bei dessen Einhaltung der handelnde Arzt straffrei bleibt. In der Schweiz und zwei Staaten der USA gibt es Regelungen, für den assistierten Suizid.

Diskussion in Deutschland

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben ist die profilierteste Befürworterin einer gesetzlichen Regelung für die aktive Sterbehilfe. Sie hat ihre Argumentation verbreitert in Richtung Palliativmedizin und Hospizbegleitung und stellt eine Vielzahl von Gemeinsamkeiten mit der Hospizbewegung fest. Doch dann grenzt sie sich ab: "Die DGHS stellt hier den Willen des Sterbenden noch stärker in den Vordergrund als die Hospizbewegung(en). Im Normalfall lehnt zwar auch die DGHS aktive Sterbehilfe ab. Doch ist sie in seltenen, extremen Fällen auch dafür - wenn der Kranke dies ausdrücklich wünscht und damit einen Leidenszustand abkürzen will, der mit seiner persönlichen Würde nicht vereinbar ist."

Die Deutsche Hospiz Stiftung hinterfragt die Position der DGHS grundsätzlich. Sie bezweifelt manche Aussagen der DGHS. Insbesondere wird die Seriosität von veröffentlichten Umfragen verneint. Die Deutsche Hospizstiftung hat viele Stellungnahmen zusammengetragen und eigene repräsentative Umfragen in Auftrag gegeben. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz, die in mancherlei Dingen, vor allem der Form der Öffentlichkeitsarbeit und Spendenwerbung im Widerspruch zur Deutschen Hospiz Stiftung steht, ist sich mit dieser aber einig in der Ansicht, dass es keiner wie auch immer gearteten weitergehenden Legalisierung der Sterbehilfe in Deutschland bedarf.

Die Thematik ist überaus kompliziert. Die Angst vor einem qualvollen Ende ist Gesprächsthema, auch in unserem Verein. Wir haben dieses Thema immer wieder in Veranstaltungen aufgegriffen. Nun finden Sie auf dieser Homepage ausführliche Stellungnahmen von Mitgliedern unseres Vereins.        klicken Sie  >  > >> hier

 


Heilbronner Stimme, Samstag, 24. August 2001

Ein Recht auf den freien Tod für freie Bürger?

Die Befürworter führen vor allem folgende Argumente an:

  • Das Autonomie- oder FreiheitsArgument: Jeder Mensch sollte selbst über seinen eigenen Tod entscheiden können. Kein Arzt und kein Gesetz darf diese Freiheit des Einzelnen beschränken. Aktive Sterbehilfe muss keine voreilige Flucht vor dem Leid sein, sondern kann Endpunkt eines bewusst gestalteten Abschieds vom Leben und von den Angehörigen sein. jeder Mensch sollte das Recht auf solch einen Abschied bei klarem Verstand haben und nicht dahinsiechen müssen.
  • Das Leidens-Argument: Warum soll jemand, der sehr starke Schmerzen hat, gegen seinen Willen leiden? So lange aktive Sterbehilfe verboten ist, werden Menschen zum Leiden und Dahindämmern gezwungen. Das ist menschenunwürdig.
  • Das Dunkelziffer-Argument: Aktive Sterbehilfe wird auch in Deutschland längst praktiziert, nur klammheimlich. Eine Legalisierung könnte hier für Ordnung sorgen.
  • Das Umfrage-Argument: Eine Mehrheit ist nach Umfragen von Allensbach (64 Prozent der Westund 80 Prozent der Ostdeutschen) und Forsa (81 Prozent aller Deutschen) für die aktive Sterbehilfe.

Positionen: Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) verficht sehr offensiv das Recht auf aktive Sterbehilfe. Auch bekannte Professoren wie Hans Küng (Theologie) und Walter Jens (Rhetorik) plädieren dafür. Sie stützen sich vor allem auf das Autonomie- und das Leidens-Argument.

Andere Staaten: Die Niederlande haben im April die aktive Sterbehilfe als erstes Land legalisiert.

Die wichtigsten Argumente der Gegner sind:

  • Das kategorische Argument: Ein Mensch hat einen Eigenwert, unabhängig von seinem Zustand oder Empfinden. Die Menschenwürde besteht absolut, egal wie würdig sich jemand fühlt.
  • Das Menschenbild-Argument: Leid und Tod gehören zum Leben.
  • Das Unfreiheits-Argument: Die Willensfreiheit des unheilbar Kranken und schwer Leidenden ist eine Illusion. Welcher ans Bett Gefesselte kann sich denn frei machen von dem Druck, seinen Angehörigen und den Pflegern nicht mehr zur Last zu fallen (körperlich, psychisch und/oder finanziell)? Wer ist in solch einer Lage frei von dem gesellschaftlichen Klima, das Gesundheit und Leistung fordert? ,
  • Das Sterbeprozess-Argument: Ärzte mit Erfahrungen in der Begleitung Sterbender berichten, dass der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe meist nur zu Beginn eines Leidens geäußert wird. Er gehört in eine frühe Phase des Sterbeprozesses. Und er ist eigentlich "nur" ein Hilferuf nach Schmerzlinderung und menschlicher Begleitung.
  • Das Alternativen-Argument: Wer nicht leiden möchte, kann von den legalen Möglichkeiten der passiven oder indirekten Sterbehilfe, der Palliativmedizin und Hospizdienste Gebrauch machen.
  • Das Umfrage-Argument: Die Umfragen manipulieren das Ergebnis durch den Wortlaut der Frage ("Wollen Sie das Recht haben ...") und weil keine Alternativen abgefragt wurden. Aussagekräftig wäre etwa gewesen: "Sind Sie für die aktive Sterbehilfe oder wollen Sie Leiden durch Palliativmedizin und Hospizdienste lindern?" So aber besagen die Umfragen nur, dass die Menschen nicht leiden wollen.
  • Das Missbrauchs-Argument: Die aktive Sterbehilfe ist nicht zu kontrollieren. In den Niederlanden lag nach einer wissenschaftlichen Studie bei jedem fünften Euthanasiefall kein Sterbewunsch vor!

Positionen: Kirchen, Juristen und Ärzteverbände, Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und viele andere Politiker sind gegen die aktive Sterbehilfe.

Andere Staaten: Außer den Niederlanden erlaubt kein Staat der Erde die aktive Sterbehilfe.

Sterbehilfe – Stichwort - Definitionen

Es gibt legale und illegale Formen der Sterbehilfe:

  • Die aktive oder direkte Sterbehilfe (Euthanasie) ist das absichtliche und aktive ärztliche Eingreifen zur Beschleunigung des Todeseintritts auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten oder auch ohne Begehren des Patienten. Sie geschieht zum Beispiel durch Verabreichung einer den Tod herbeiführenden Tablette, Spritze oder Infusion. Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland rechtlich "Tötung auf Verlangen" und nach § 216 Strafgesetzbuch nicht erlaubt.
  • Die passive Sterbehilfe ist eine absichtliche Unterlassung, der Verzicht auf eine lebensverlängemde Behandlung bei unheilbar Kranken, deren Tod bald zu erwarten ist. Sie geschieht zum Beispiel durch Abschalten eines Beatmungsgeräts oder durch Nichtüberweisung auf eine Intensivstation. Die passive Sterbehilfe ist rechtlich erlaubt, setzt aber die Zustimmung des Patienten voraus (Patientenverfügung). 1984 urteilte der Bundesgerichthof: "Angesichts der bisherige Grenzen überschreitenden Fortschritte medizinischer Technologie bestimmt nicht die Effizienz der Apparatur, sondern die an der Achtung des Lebens und der Menschenwürde ausgerichtete Einzelfallentscheidung die Grenze ärztlicher Behandlungspflicht." Und in einem Urteil von 1991: "Die Ausschöpfung intensivmedizinischer Technologie ist, wenn sie dem wirklichen oder anzunehmenden Patientenwillen widerspricht, rechtswidrig."
  • Die indirekte Sterbehilfe wird geleistet, wenn tödlich Kranken ärztlich verordnete schmerzlindemde Medikamente gegeben werden, die als unbeabsichtigte, aber unvermeidbare Nebenfolge den Tod beschleunigen können. Der Tod wird in Kauf genommen, ist aber nicht Ziel.
  • Die Beihilfe zur Selbsttötung, auch Sterbenachhilfe oder medizinisch assistierter Suizid genannt, bedeutet, dass der Arzt zum Beispiel ein tödliches Mittel aushändigt. Sie ist als solche einerseits straffrei, andererseits, wird oft § 323 Strafgesetzbuch angewandt. Danach macht sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar, wer bei einem Selbstmordgeschehen anwesend ist und es nicht verhindert. Das führt zu einer Rechtsunsicherheit für Ärzte. (sg)

 


 

Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz vom 29.11.2000 zum niederländischen Sterbehilfegesetz

"Sterbebegleitung statt aktiver Sterbehilfe"

Die gesetzliche Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden ist Ausdruck eines zu kurz gedachten Lösungsansatzes. Nicht die aktive Sterbehilfe sondern die Schaffung von Rahmenbedingungen, die eine solche Vorgehensweise überflüssig werden lässt, muss als Ergebnis einer Debatte, die sich mit der Situation Sterbenskranker befasst, hervorgehen. Alles andere ist für die angehende Rechts- und Werteordnung innerhalb der Europäischen Union nicht tragbar.

"Die Entwicklungsstufe eines sozialen Staates wird erkennbar am Mit-Leiden in Form von Sterbebegleitung und nicht am Töten aus Mitleid" so Frau Gerda Graf, Vorsitzende der BAG Hospiz, der gewählten Interessenvertretung der Hospizbewegung in Deutschland mit Sitz in Düren.

Die Hospizbewegung zeigt den Weg auf: Durch psychosoziale und spirituelle Begleitung einerseits und palliativmedizinischer und pflegerischer Betreuung andererseits wird im Hospizbereich versucht, das Leiden eines Sterbenskranken so zu vermindern, dass diesem ein Sterben in Würde möglich ist. Nach den bisherigen Erfahrungen taucht die Frage nach aktiver Sterbehilfe bei Menschen, die hospizlich begleitet werden, kaum noch auf. Die breite Akzeptanz, die dieser Weg der Hospizbewegung erfährt, wird durch die ca. 40.000 in Deutschland engagierten Menschen verdeutlicht.

Hospiz sieht das Leben als natürliche Einheit von der Geburt bis zum Tod; Sterben ist die letzte Phase des Lebens. Diese lebensbejahende und überkonfessionelle Grundidee der Hospizbewegung schließt aktive Sterbehilfe (Euthanasie) aus. So setzt sich die BAG Hospiz zusammen mit den Landesarbeitsgemeinschaften Hospiz ausdrücklich gegen eine gesetzliche Regelung, die eine solche ermöglicht und für eine stärkere finanzielle Förderung der ambulanten und stationären Hospizarbeit sowie der Palliativmedizin ein. Dabei erfährt sie inhaltliche Unterstützung von Politik und Krankenkassenverbänden.

Hintergrundinformation: Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz e.V.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz wurde 1992 als Dachverband der Hospizbewegung in Deutschland gegründet. Ihre Zielsetzung ist die inhaltliche und politische Weiterentwicklung und -verbreitung der Hospizarbeit, die Wahrnehmung nationaler und internationaler Vertretungsaufgaben, die Förderung von Kooperation und Koordination der einzelnen Hospizinitiativen sowie Fortbildungs- und Öffentlichkeitsarbeit im Hospizbereich. Schirmherrin ist Frau Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin.

Die BAG Hospiz ist die gewählte Interessenvertretung der in Ihr zusammengeschlossenen ambulanten, teilstationären und stationären Hospize sowie Palliativstationen; dies zum größten Teil über die jeweiligen Landesarbeitsgemeinschaften bzw. –verbände. Auch überregionale Organisationen wie Omega und die IGSL sind Mitglied. Seit 1997 ist Frau Gerda Graf, Pflegedienstdirektorin am St. Augustinus Krankenhaus in Düren-Lendersdorf, Vorsitzende der BAG.

An der Einführung des § 39 a SGB V zur erstmals gesetzlich geregelten finanziellen Absicherung stationärer Hospize war die BAG Hospiz maßgeblich beteiligt. Weiterhin gelang es, mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen eine Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des § 39 a SGB V zu treffen.

Vorrangiges politisches Ziel der Gegenwart ist die finanzielle Absicherung der ambulanten Hospizarbeit durch eine Ergänzung der bestehenden gesetzlichen Grundlage. Mit der Herausgabe der Hospiz-Zeitschrift wurde erstmals ein bundesweites Forum zur Hospizarbeit geschaffen.

Zukunftsaufgabe ist es, gemeinsam mit den Landesverbänden und den örtlich organisierten Initiativen ein "Netzwerk Hospiz" aufzubauen, das auf die Bedürfnisse des sterbenden Menschen eingeht und diesem ein Sterben in Würde ermöglicht.
Quelle: Internetseite der BAG Hospiz: www.hospizbewegung.de

 


Und vergib uns unsere Schuld

Nicht das Beliebige, sondern das Rechte tun und wagen,
nicht im Möglichen bleiben, das Wirkliche tapfer ergreifen,
nicht in der Flucht der Gedanken, allein in der Tat ist Freiheit.
Tritt aus ängstlichem Zögern heraus in den Sturm des Geschehens,
nur von Gottes Gebot und deinem Glauben getragen,
und die Freiheit wird deinen Geist jauchzend empfangen.
- Dietrich Bonhoeffer, Stationen auf dem Weg zur Freiheit -

 

Hospizdienst Weinsberger Tal e. V., Karl-Rebmann-Str. 8, 74189 Weinsberg
Einsatzleitung: Telefon 01 72 / 9 53 97 09 Diese Nummer bitte nur wegen Einsätzen anrufen. Alle anderen Themen bitte bei:
  Vorsitzender: Tel. 0 71 34 / 1 06 54, Fax:  0 32 12 / 1 23 62 87
ViSdP: Horst Gold
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