Hospizdienst Weinsberger Tal e.V. - Sterbehilfe aus juristischer Sicht
 

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Sterbehilfe Rechtslage
Position der DGHS
Einwände gegen Euthanasie

Zusammenfassung des Beitrags von Dr. Markus Kleine: 

Das geltende Strafrecht in der Bundesrepublik ist von dem sogenannten Fremdtötungsverbot beherrscht. Gleichwohl werden in besonderen Situationen der einseitige Behandlungsabbruch eines todkranken Patienten oder die indirekte Sterbehilfe durch Gabe schmerzlindernder Mittel mit lebensverkürzendem Risiko gebilligt. 

Vor dem Hintergrund der Entwicklungen in den Niederlanden wird von einzelnen Gruppierungen ein Recht, in Würde zu sterben und eine Legalisierung aktiver Euthanasie in eng begrenzten Ausnahmefällen gefordert. Befürchten manche alten, kranken, behinderte oder sterbende Menschen im Falle einer teilweisen Legalisierung der aktiven Sterbehilfe zu Recht einen sozialen Druck in Richtung eines bösen "sozialverträglichen Frühablebens" (Ex-Bundesärztekammerpräsident Vilmar)?

Dr. Markus Kleine - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • erläutert die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland - lesen Sie >> hier 
  • geht anschließend auf die Vorschläge der Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben zu einer Reform der gesetzlichen Bestimmungen ein - lesen Sie >> hier 
  • stellt die Einwände gegen eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe dar. - lesen Sie >> hier 
 

Hospizdienst Weinsberger Tal e. V., Karl-Rebmann-Str. 8, 74189 Weinsberg
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ViSdP: Horst Gold
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